Änderungen im Bundespersonalrecht
Mitte 2017 hat der Bundesrat Anpassungen am Lohnsystem beschlossen. Nun setzt er diese zusammen mit weiteren Änderungen im Bundespersonalrecht um. An seiner Sitzung vom 22. November 2017 hat er die entsprechenden Verordnungen revidiert. Die Änderungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.
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