Keine Bewilligung für Sonntagsarbeit in St. Galler Call-Center
BGer – Die MS Direct AG mit Sitz in St. Gallen erhält vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) keine Bewilligung für Sonn- und Feiertagsarbeit. Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Vorinstanzen bestätigt. (Urteil 2C_475/2017)
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