Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Schweizer Armee darf Marke «Swiss Military» schützen lassen

Jurius
Jurius
Beitragsarten:

Aus dem Bundesverwaltungsgericht

Rechtsgebiete:

Markenrecht, Verwaltungsrecht, Staatsorganisation und Behörden

Zitiervorschlag: Jurius, Schweizer Armee darf Marke «Swiss Military» schützen lassen, in: Jusletter 924

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde des Bundesamts für Rüstung armasuisse gegen den Uhrenhersteller Montres Charmex SA gut. Anders als die Vorinstanz stützt sich das Gericht beim Schutz der Marke «Swiss Military» auch auf das Wappenschutzgesetz. (Urteil B-850/2016)


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