Hausbesitzerinnen müssen sich um Baumrückschnitt kümmern
BGer – Zwei Luzerner Hausbesitzerinnen müssen sich um den Rückschnitt von sechs zu hochgewachsenen Bäumen bemühen, die den Nachbarn die Aussicht auf die Museggmauer und den Pilatus beeinträchtigen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 5A_221/2017)
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