Teure Zeche nach Alkoholkonsum an der Fasnacht in Huttwil (BE)
BGer – Laute Knaller ertönten zum Fasnachtsauftakt in Huttwil (BE) und Umgebung von einem Lieferwagen im November 2012. Weil der Lenker des Gefährts alkoholisiert war, muss er eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 50 Franken bezahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 6B_918/2017)
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