Informationsanspruch von Verwaltungsratsmitgliedern
BGer – Mitglieder des Verwaltungsrates können gegenüber der Aktiengesellschaft ihren Anspruch auf Informationserteilung gerichtlich durchsetzen. Das Bundesgericht klärt eine bisher offen gelassene Frage und hebt einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Obwalden auf. Ob ein Verwaltungsrat Anspruch auf Einsicht oder Auskunft hat, ist vom angerufenen Gericht im summarischen Verfahren zu entscheiden. (Urteil 4A_364/2017)
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