Beschlagnahme von mutmasslichen Bestechungsgeldern bestätigt
BStGer – Das Bundesstrafgericht bestätigt die Beschlagnahme von auf Schweizer Konten liegenden Vermögenswerten in der Höhe von rund CHF 900 Millionen. Die Gelder gingen mutmasslich aus in Taiwan verübten Bestechungs- und Geldwäschereihandlungen hervor. (Urteil RR.2017.131-144 )
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