Aussereheliche Kinder verschwiegen: Einbürgerung trotzdem rechtens
BVGer – Die erleichterte Einbürgerung eines gebürtigen Senegalesen kann nicht für nichtig erklärt werden, auch wenn der Mann drei aussereheliche Kinder im Einbürgerungsverfahren verschwieg. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil F-2375/2016)
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