Un dépassement hasardeux n’est pas forcément une faute grave
BGer – Es empfiehlt sich nicht, auf der Überholspur auszuscheren, um einen Lastwagen zu überholen. Aber es stellt nicht zwangsläufig eine schwere Verkehrsregelverletzung dar, urteilt das Bundesgericht. (Urteil 6B_1324/2017) (as)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare