Le directeur d'un hôpital vaudois garde sa gratification
BGer – Der Direktor von l’Ensemble hospitalier de La Côte darf seine Dienstalterszulage aus dem Jahr 2013 behalten. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Waadtländer Einrichtung gegen das Gesundheits- und Sozialdepartement gut. (Urteil 2C_845/2017) (as)
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