Parole contre parole : tout le monde doit comparaître
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Buchhalters gutgeheissen, der beschuldigt wird, gegen eine Steuerangestellte Morddrohungen ausgesprochen zu haben. Die Aargauer Justiz hätte nicht auf die Einvernahme der Angestellten an der Verhandlung verzichten dürfen. (Urteil 6B_1469/2017) (as)
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