Kostenübernahme der Samenspende durch die Krankenversicherungen
Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis
Obwohl die obligatorischen Krankenpflegeversicherungen (OKP) in bestimmten Konstellationen in der Pflicht stehen würden, eine Behandlung mit Spendersamen zu vergüten, wird die Kostenübernahme in der Praxis in unzulässiger Weise abgelehnt. Der Beitrag zeigt auf, in welchen Fällen eine Pflichtleistung vorliegt, weswegen die Kostenübernahme trotzdem verweigert und warum diese Tatsache von den Betroffenen geduldet wird.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung
- I. Voraussetzungen der Kostenübernahme
- 1. Krankheit
- 2. Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit
- 3. Listenprinzip
- a. Pflichtleistungsvermutung und Negativliste
- b. Positivliste
- 4. Zwischenergebnis
- II. Handhabung und Probleme in der Praxis
- 1. Gründe für die Verweigerung der Kostenübernahme
- a. Befruchtung mit IUI
- b. Befruchtung mit IVF
- 2. Weitere Überlegungen
- III. Fazit
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