Kein automatischer Ausweisentzug vor Prüfung der Fahrtauglichkeit
BGer – Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern war etwas vorschnell, als es einem Mann allein auf der Basis einer Arztmeldung vorsorglich den Führerausweis entzog. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 1C_232/2018)
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