Rudolf Elmer: Keine Verletzung des Bankgeheimnisses
BGer – Das Bundesgericht bestätigt den Freispruch von Rudolf Elmer vom Vorwurf der mehrfachen Verletzung des Bankgeheimnisses. Es weist die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts ab. Mit dem Obergericht ist davon auszugehen, dass Rudolf Elmer bei der Veröffentlichung von Bankdaten nicht dem Bankgeheimnis unterstanden hat. Die Beschwerde von Rudolf Elmer heisst das Bundesgericht in Nebenpunkten teilweise gut. (Urteile 6B_1314/2016, 6B_1318/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare