Liebe Leserinnen und Leser
Die Kombination von verhandlungstechnischen und mediativen Methoden stellt für Andrea Zbinden einen elementaren Bestandteil für eine erfolgreiche, effiziente und interessenbasierte Konfliktlösung sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Landesgrenze dar. Die Autorin veranschaulicht dies am Beispiel der Verhandlungen Schweiz – EU, an denen sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit aktiv teilnimmt.
Die Praxis des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes hat in den letzten Jahren eine ungeahnte Dynamik entwickelt. In der Auslegung des Obligationenrechts und des Gleichstellungsgesetzes sind z. B. wegweisende Urteile ergangen. Auch im Bereich der Revision der einschlägigen Gesetze geht die Diskussion in Sachen Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertretung oder WhistleblowerInnen nicht zuletzt unter dem Eindruck völkerrechtlicher Verpflichtungen weiter. Kurt Pärli, Pascal Mahon, Karine Lempen, Luca Cirigliano, Karen Curtis und Bassem Zein präsentierten im Rahmen der diesjährigen SGB-JuristInnen-Tagung vom 21. September 2018 die wichtigsten Entwicklungen der Rechtsprechung und diskutierten über eine mögliche zukünftige Ausgestaltung des Kündigungsrechts. Publiziert werden die Referate in Form von zitierfähigen Podcasts.
Ich wünsche Ihnen viel Spass bei der Lektüre und beim Anschauen der Podcasts.
Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter
Abstract
Mediation und Verhandlung – beides Methoden zur Lösung von Konflikten auf dem Wege der aussergerichtlichen Konfliktbewältigung. Obwohl sich diese in zentralen Punkten voneinander unterscheiden, besteht zwischen den zwei Formen der Konfliktlösung durchaus eine gewisse Interdependenz. So kann die Anwendung einiger Techniken der einen oder anderen Methode durchaus sehr gewinnbringend für die jeweils andere sein. Am Beispiel der Verhandlungen Schweiz – EU veranschaulicht die Autorin, wie mediative Ansätze auch in Verhandlungen eingesetzt werden könnten, um diese möglichst effizient und interessenbasiert zu führen.
Abstract
Das schweizerische Arbeitsrecht steht auf dem Boden der Vertragsfreiheit, einschliesslich der Kündigungsfreiheit. Diese Aussage ist zu relativieren. Der Gesetzgeber hat implizit wichtige Postulate aus dem Arbeitsvölkerrecht umgesetzt. Das (programmatische) Menschenrecht auf Arbeit, wie es in UN-Pakten und durch die Rechtsprechung des EGMR auch in der EMRK anerkannt ist, erfordert auch einen wirksamen Kündigungsschutz. Aus der «Weltarbeitsverfassung» (ILO-Übereinkommen, UN- und regionale Menschenrechtskonventionen) ergeben sich umfangreiche Anforderungen an einen wirksamen Kündigungsschutz. Dazu gehört auch ein Recht auf Anhörung vor einer verhaltens- oder leistungsbedingten Kündigung.
Abstract
Der Referent untersucht das Recht der ILO im Bereich des Schutzes vor antigewerkschaftlichen Kündigungen. Dieses Recht ist reichhaltig, namentlich auch durch die Praxis der Kontrollorgane, im Besonderen derjenigen des Committee on Freedom of Association. Bisher hat dieses Recht jedoch keinen entscheidenden Einfluss auf die Schweiz gehabt, da es als nicht direkt anwendbar betrachtet wurde. Dies ändert sich jedoch unter dem Einfluss der dynamischen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die erwähnte Praxis in seine Auslegung von Art. 11 EMRK einfliessen lässt, aber auch durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts. (as)
Abstract
Das Bundesgericht hat mehrfach die Missbräuchlichkeit einer Kündigung wegen Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber festgestellt (Art. 328 OR). Das Gericht verlangt besondere Rücksicht gegenüber älteren Arbeitnehmenden mit hohem Dienstalter. In der Realität befasst sich die Rechtsprechung vorwiegend mit älteren männlichen Arbeitnehmern, wodurch sich das Kriterium des Dienstalters indirekt diskriminierend auswirkt. Arbeitnehmerinnen, die aufgrund ihres Geschlechts entlassen werden, haben jedes Interesse daran, das Gleichstellungsgesetz in Anspruch zu nehmen. Im Fall von Rachekündigungen erlaubt das Gesetz die Wiedereinstellung, wie ein jüngerer Fall aus Bern zeigt. (as)
Abstract
In seinem Grundsatzentscheid BGE 144 I 50 (2C_499/2015) hat das Bundesgericht auf eine Beschwerde des SSP/VPOD (Sindacato svizzero dei servizi pubblici/Verband des Personals öffentlicher Dienste) Zürich/Lugano hin festgehalten, dass ein generelles Zutrittsverbot für Gewerkschaften zu Arbeitsplätzen von Kantonsangestellten unzulässig ist. Bahnbrechend ist das Urteil nicht nur wegen seines Inhalts zu Zutritts- und Informationsrechten der Gewerkschaften, sondern auch weil für die Begründung über die EMRK hinaus auch ILO- und anderes Arbeits-Völkerrecht angewendet wird. Das könnte auch Konsequenzen für den Kündigungsschutz im OR haben.
Abstract
Die Referentin behandelt Fragen im Zusammenhang mit ILO-Normen zum Kündigungsschutz. Die Sensibilisierung auf die Rolle der Gewerkschaft und ihr Beitrag zu einem konstruktiven Dialog könnte ein wichtiges Instrument zur Verhinderung von missbräuchlichen Kündigungen sein, vor allem um bei Unterauftragsverhältnissen, Restrukturierung oder Liquidierung die Unternehmen ohne Gewerkschaft zu sichern. Im Fall einer Kündigung müsste die Sanktion kompensatorisch und ausreichend abschreckend sein mit der Möglichkeit der Wiedereinstellung als wirksamstes Mittel. (as)
Abstract
Die Bestimmungen des OR über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden grundsätzlich Ende der 1980er Jahre vom Schweizer Gesetzgeber eingeführt. Der Schutz der Arbeitnehmenden war ein zentrales Ziel. Vorliegend werden die aktuellen Diskussionen über die Notwendigkeit der Anpassung dieser Bestimmungen präsentiert. Welche politischen Vorstösse hat es in diesem Bereich gegeben und welche Probleme haben sich gezeigt? Was hat der Bundesrat auf diese Anliegen geantwortet und wie ist die aktuelle Situation? (as)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hebt das im Kanton Freiburg beschlossene generelle Streikverbot für Pflegepersonal auf. Das Verbot bewirkt eine unverhältnismässige Einschränkung des in der Bundesverfassung definierten Streikrechts, da es sich nicht auf Pflegepersonen beschränkt, deren Anwesenheit für die Patienten unabdingbar wäre. Die weiteren gesetzlichen Neuregelungen zur Ausübung des Streikrechts genügen, um die notwendigen Gesundheitsleistungen sicherzustellen. (Urteil 8C_80/2018)
Abstract
BGer – Der Bund hat zwischen Mai 2015 und September 2017 verzollten Wasserpfeifen-Tabak zu hoch besteuert. Dabei stützte er sich auf eine Verordnung des Bundesrats, für die eine gesetzliche Grundlage fehlte. Das hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_343/2018)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde von zwei Anrainern des Atomkraftwerks (AKW) Mühleberg BE nicht eingetreten. Die Beschwerdeführer erachten die vom Ensi genehmigten Massnahmen zur Gewährleistung der Reaktorkühlung bei einem aussergewöhnlichen Hochwasser als ungenügend. (Urteil 2C_545/2018)
Abstract
BGer – Das Zürcher Verwaltungsgericht muss die Klage von Heidi Weber, der Erbauerin des Corbusier-Hauses am Zürichsee, behandeln. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Weber gutgeheissen. Diese fordert die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung und die Weiterführung des Hauses als Museum. (Urteil 1C_21/2018)
Abstract
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat einen Offizier der Schweizer Armee vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz freigesprochen. Der Mann hatte in Russland über Ebay einen Zünder für eine Panzermine bestellt. (Urteil SK.2018.41)
Abstract
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der Schweiz und Kosovo ist am 10. Oktober 2018 in Kraft getreten. Es wird ab dem 1. Januar 2019 wirksam.
Abstract
Der Bundesrat hat am 24. Oktober 2018 eine Revision des Bundespersonalrechts verabschiedet. Er setzt damit bereits früher beschlossene Anpassungen im Lohnsystem der Bundesverwaltung um und präzisiert Bestimmungen, die in der Praxis zu Unsicherheiten geführt hatten.
Jusletter