Liebe Leserinnen und Leser
Das schweizerische Kaufrecht befindet sich nach einer langen Zeit des Stillstands in Bewegung. Neben der laufenden Revision des Obligationenrechts im Bereich der Baumängel und der geplanten Revision des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts können sich auch Produktvorgaben aus dem Umweltschutzrecht sowie eine mögliche Anpassung des Produkthaftpflichtrechts auf die Rechtsstellung von Käufer und Verkäuferin auswirken. Die Beiträge dieser Schwerpunktausgabe befassen sich mit einem Teil dieser Reformen und setzen sie in Kontext zu relevanten europäischen Regulierungen. Weiter wird die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum geltenden Kaufrecht analysiert und kommentiert. Ich danke den Autorinnen und Autoren der Beiträge, die sich die Zeit genommen haben, um ihre Expertise in Worte zu fassen und uns allen zur Verfügung zu stellen. Vertreten sind Stimmen aus Praxis und Wissenschaft.
Sonja Maire und David Oppliger widmen ihren Beitrag den aktuellen Revisionen mit Bezug zum Kaufrecht und ermöglichen uns damit einen wertvollen Einblick in die Werkstatt des Gesetzgebers. Schwerpunkte der Darstellung bilden die laufende Revision des Bauvertragsrechts sowie die Modernisierung des Gewährleistungsrechts beim Kauf.
Yeşim M. Atamer und Jan Küng befassen sich mit dem Recht auf Reparatur gemäss der europäischen Reparatur-Richtlinie. Die Richtlinie verpflichtet Hersteller gegenüber Konsumenten dazu, nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gewisse Produkte für einen angemessenen Preis zu reparieren. Die Reparaturrichtlinie ist für die Schweiz von Bedeutung, da sie auch Schweizer Hersteller betrifft, welche ihre Waren in der Union in Verkehr bringen. Zudem wird sich der Schweizer Gesetzgeber fragen müssen, inwieweit er die Richtlinie im Rahmen der geplanten Kaufrechtsrevision umsetzen möchte.
Dario Hug geht in seinem Beitrag der Frage nach, wie die Preisminderung als nachhaltiger Rechtsbehelf im schweizerischen Kaufrecht eingesetzt werden kann. Er betont, dass sich die Preisminderung nicht automatisch als «zweite Option» zu anderen spezifischen Rechten der Käuferin entwickeln dürfe, und mahnt entsprechend zu Vorsicht bei einer gesetzlichen Hierarchisierung der kaufrechtlichen Mängelrechte.
Christoph Brunner, Dario Galli und Markus Vischer vermitteln uns einen umfassenden Überblick über die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht im Jahr 2023. Thematische Schwerpunkte setzen sie für den Unternehmenskauf bei der selbständigen Garantie, für den Grundstückkauf beim werkvertraglichen Nachbesserungsrecht und für den Fahrniskauf unter anderem bei der seit langem umstrittenen Frage nach dem dinglichen Vertrag im schweizerischen Recht.
Mirjam Eggen und Michael Toneatti stellen sich die Frage, ob ein Zahlen mit Daten unter geltendem Recht zulässig ist und welche Folgen sich aus der schuldrechtlichen Verpflichtung auf das datenschutzrechtliche Widerrufsrecht ergeben. Während die deutsche Rechtsordnung im Rahmen der Umsetzung der europäischen Digitale-Inhalte-Richtlinie das Verhältnis zwischen Datenschutzrecht und Vertragsrecht weitgehend geklärt hat, bleibt die Rechtslage unter schweizerischem Recht von Unsicherheiten geprägt, die nur durch den Gesetzgeber befriedigend aufgelöst werden können.
Bern, im November 2024
Mirjam Eggen
Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Bern