Liebe Leser*innen
In dieser Ausgabe befasst sich David Ionta ausführlich mit der Integritätsentschädigung im Unfallversicherungsrecht. Er legt die rechtlichen Grundlagen dar und zeigt Lücken und Kritikpunkte auf – zum Beispiel den fehlenden Mechanismus zum Ausgleich der Teuerung, Mängel bei den medizinischen Bewertungsmethoden oder bei der Berücksichtigung ästhetischer Schäden.
Anschliessend besprechen Yvonne Gilli, Iris Herzog-Zwitter und Gregori Werder einige Aspekte des Bundesgerichtsurteils 9C_340/2024, worin das Bundesgericht den Krankenkassen den Einsatz sog. «Gatekeeper» erlaubt. Die Autoren Iris Herzog-Zwitter und Gregori Werder gehen dabei unter anderem auf offene Fragen im Zusammenhang mit «Ärztehopping», Gutachten von MEDAS-Stellen und dem elektronischen Patientendossier ein.
Und schliesslich: Soll Hacking verpönt sein, auch wenn es in «redlicher Absicht» erfolgt? In seinem Essay plädiert Roman Kost für ein neues Hackingstrafrecht. Dazu erörtert er zunächst die derzeit geltenden Bestimmungen, schlägt daraufhin die Legalisierung von «ethischem Hacking» in der Schweiz vor und präsentiert einen konkreten Formulierungsvorschlag.
Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!
Martina Plüss
Editions Weblaw
Abstract
Die Integritätsentschädigung ist eine einmalige Kapitalleistung, die eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Unversehrtheit abgelöst von der Erwerbsfähigkeit ausgleichen soll. Der vorliegende Beitrag analysiert diese Leistung anhand ihrer gesetzlichen Grundlagen und der gängigen Bewertungsmethoden. Dabei werden zentrale Kritikpunkte am bestehenden System herausgearbeitet und Überlegungen angestellt, wie Fairness und Effizienz der Entschädigung künftig verbessert werden könnten. (xf)
Abstract
Das Bundesgericht hat in seinem zur Publikation vorgesehenen Urteil 9C_340/2024 v. 4. Oktober 2024 entschieden, dass Krankenkassen einen Gatekeeper einsetzen dürfen, wenn die versicherte Person unkoordiniert ärztliche Leistungen in Anspruch nimmt, die sich gestützt auf gutachterliche Abklärungen insgesamt als unwirksame und unzweckmässige und damit auch unwirtschaftliche Behandlung erweisen. Das Leiturteil wirft Fragen auf und birgt das Potenzial in sich, die freie Arztwahl der Patientinnen und Patienten in Zukunft einzuschränken. Die Autorenschaft wagt sich an erste Erklärungsversuche, wie dieses aufsehenerregende Leiturteil einzuordnen ist.
Abstract
Seit 1992 ist Hacking in der Schweiz strafbar. Ob mit redlicher Absicht gehackt wird, spielt keine Rolle. Dieser Beitrag zeigt den Wert von ethischer IT-Sicherheitsforschung für Gesellschaft und Wirtschaft auf, beleuchtet die rechtliche Situation ethischer Hackerinnen und Hacker in der Schweiz und plädiert mit einem Revisionsvorschlag dafür, ethisches Hacking in der Schweiz zu legalisieren.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hebt die am 19. November 2023 erfolgte Wahl von Simon Stocker zum Ständerat des Kantons Schaffhausen auf, weil er im Zeitpunkt der Wahl seinen Wohnsitz nicht im Kanton Schaffhausen hatte. Bisher von ihm vorgenommene Amtshandlungen werden allein wegen der Ungültigkeit seiner Wahl weder nichtig noch anfechtbar. Der Schaffhauser Regierungsrat muss eine Neuwahl ansetzen. (Urteil 1C_467/2024)
Abstract
Bundesrat Albert Rösti hat am 27. März 2025 in Strassburg die Konvention des Europarats über Künstliche Intelligenz (KI) und Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit im Namen der Schweiz unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung bekräftigt die Schweiz ihr Engagement für einen verantwortungsvollen und grundrechtskonformen Einsatz von KI-Technologien.
Abstract
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann elektronische Datenträger von Asylsuchenden ab dem 1. April 2025 auswerten. Die notwendigen Anpassungen im Asylgesetz und in den dazu gehörigen Verordnungen, welche der Bundesrat im Mai 2024 verabschiedet hat, treten an diesem Datum in Kraft. Eine Auswertung wird vorgenommen, wenn sich die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg von Asylsuchenden nicht auf andere Weise feststellen lässt.
Abstract
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 25. März 2025 die Vernehmlassung zur Teilrevision der CO2-Verordnung eröffnet. Diese Verordnung soll per 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Anpassungen sind notwendig, um das Emissionshandelssystem der Schweiz im Gleichschritt mit der EU weiterzuentwickeln. Die Teilrevision betrifft zudem punktuelle Anpassungen bei den CO2-Zielwerten für Neufahrzeuge und bei der Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure. Die Vernehmlassung dauert bis am 2. Juli 2025.
Abstract
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 26. Februar 2025 mehrere revidierte nationale Flugtechnikverordnungen verabschiedet. Sie treten am 1. April 2025 in Kraft. Mit dieser Revision werden die Vorschriften für die Zulassung, Herstellung und Instandhaltung für die Mehrheit der national geregelten Luftfahrzeuge – dazu gehören etwa die Sonderkategorien Eigenbau, Experimental und Ultra Light – gelockert. Für bestimmte historische Luftfahrzeuge werden die Vorschriften hingegen verschärft.
Abstract
Das Staatssekretariat für Migration SEM und swissuniversities, die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der schweizerischen Hochschulen, wollen für Geflüchtete mit entsprechendem Potential den Zugang zur Hochschulbildung in der Schweiz ermöglichen und damit einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel leisten. Für die erste Phase des Pilotprogramms wurden fünf Projekte der Universitäten Basel, Lausanne, Luzern sowie der Fachhochschule Nordwestschweiz und der Pädagogischen Hochschule Luzern ausgewählt.
Abstract
Um die rasche Ausbreitung der Asiatischen Hornisse in der Schweiz zu verlangsamen, sollen die Nester im Wald möglichst bald mit Bioziden bekämpft werden können. Dafür muss die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung angepasst werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat dazu am 26. März 2025 eine verkürzte Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis am 8. Mai 2025. So sollen ab Herbst 2025 Biozide zur Bekämpfung der Nester im Wald eingesetzt werden können.
Jusletter