Liebe Leser*innen
François Vouilloz diskutiert in dieser Ausgabe die Zeugeneinvernahme per Videokonferenz im Zivilprozess. Seit 1. Januar 2025 kann das Gericht nach Art. 170a ZPO einen Zeugen, eine Zeugin mittels Videokonferenz befragen, während die übrigen Teilnehmer*innenin den Gerichtsräumlichkeiten anwesend sind. Der Autor zeigt unter anderem auf, welche technischen Voraussetzungen dafür notwendig sind und wie der Datenschutz zu gewährleisten ist.
Mit historisch belastetem Kulturerbe beschäftigt sich Yannick D. Rüfenacht, der zunächst einen Überblick darüber gibt, wie in der Schweiz seit dem Zweiten Weltkrieg mit «Raubkunst» umgegangen und die daraus entstandene Washingtoner Richtlinie umgesetzt wird. Er zeigt auf, wie die Anrufung und die Tätigkeit der «Unabhängigen Kommission für historisch belastetes Kulturerbe» auf nationaler Ebene zur besseren Wahrung sämtlicher Interessen ausgestaltet werden könnte und weshalb dazu auch der Umgang mit Einträgen in öffentlich zugänglichen Datenbanken für verlorene und gestohlene Kunstwerke gehört.
Abschliessend rezensiert Roland Pfäffli den neuen Berner Kommentar zum Grundstückkauf von Mirjam Eggen – dessen Inhalt reicht von Vorkaufs- und Rückkaufsrechten sowie der für den Grundstückkauf notwendigen öffentlichen Beurkundung bis zur vom Parlament beschlossenen, noch nicht in Kraft stehenden neuen Frist von 60 Tagen für die Mängelrüge (die Referendumsfrist der diesbezüglichen Änderungen läuft noch bis am 19. April 2025; der Gesetzestext ist jedoch bereits im Kommentar inkludiert).
Zudem findet am 11. September 2025 ein vertiefendes Webinar mit Astrid Epiney zu ihrem vergangene Woche erschienenen Jusletter-Beitrag «‹Bilaterale III› und das Verhältnis zwischen Völker- und Landesrecht» statt. Anmeldungen dafür sind ab sofort möglich.
Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!
Martina Plüss
Editions Weblaw