Liebe Leser*innen
Den Auftakt zu dieser Ausgabe macht Astrid Epiney mit einem Beitrag zu den «Bilateralen III». Angesichts der Ende 2024 zwischen der Schweiz und der EU verhandelten Weiterentwicklung der Bilateralen Abkommen analysiert sie das Verhältnis zwischen diesen Abkommen und nationalem Recht und diskutiert die Grundsätze, die darauf anzuwenden sind, sowie die Pflichten, die daraus resultieren.
Regina Aebi-Müller fasst anschliessend die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Familienrecht des Jahres 2024 zusammen und gibt einen Überblick über die in diesem Jahr ergangenen Entscheide – von der Zuteilung der ehelichen Wohnung im Eheschutzverfahren über die Berücksichtigung eines WEF-Vorbezugs bis zum Anspruch auf Teilurteil im Scheidungspunkt.
Und schliesslich befasst sich Philipp Haberbeck mit der Frage: Wer darf sich wie an einer Anwaltskörperschaft beteiligen? Im Urteil des EuGH vom 19. Dezember 2024 erkannte dieser, dass es zulässig ist, wenn ein EU-Mitgliedstaat die Beteiligung eines reinen Finanzinvestors an einer Anwaltskörperschaft nicht gestattet. Der Autor kommentiert dieses Urteil und zeigt auf, wie solche Beteiligungen unter Schweizer Recht zu betrachten sind.
Wir wünschen eine anregende und interessante Lektüre!
Martina Plüss
Editions Weblaw