Missbräuchliche Kündigung wegen gewerkschaftlichen Engagements
BGer – Eine auf psychische Beschwerden spezialisierte Stiftung im Kanton Freiburg kündigte einer Angestellten 2015, weil sich diese gewerkschaftlich betätigt hatte. Das sei missbräuchlich gewesen, hat das Bundesgericht entschieden. Es bestätigt damit ein Urteil des Freiburger Obergerichts. (Urteil 4A_375/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare