Rentenversicherung muss gegen ihren Willen zahlen
BGer – Die Helvetia Lebensversicherungsgesellschaft hat zu unrecht drei Vorsorgepolicen mit einer Kundin aufgelöst, weil diese gesundheitliche Probleme gegenüber der Versicherung verschwiegen haben soll. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau nun gutgeheissen, die wegen einer Schultererkrankung nicht mehr arbeitsfähig ist. (Urteil 9C_380/2018)
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