Neue Verordnung über den Betrieb von Asylzentren des Bundes
Am 1. März 2019 werden die neuen beschleunigten Asylverfahren schweizweit eingeführt. Die Mehrzahl der Verfahren findet in Asylzentren des Bundes statt, die Asylsuchenden werden sich deshalb neu während maximal 140 Tagen in diesen Zentren aufhalten. Aus diesem Grund wurde die Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen grundlegend überarbeitet.
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