Abweisung einer aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsklage
BGer – Die Abweisung der aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsklage der Swissair in Nachlassliquidation gegen 14 ehemalige Führungspersonen der SAirGroup ist nicht zu beanstanden. Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen den Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Zürich in den Hauptpunkten ab. (Urteil 4A_268/2018)
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