Nutzung von Computerprogrammen im Internet of Things
Im «Internet of Things» interagieren vernetzte EDV-Systeme ohne das Zutun von Nutzern. Darf der Anwender ein Computerprogramm ohne das Einverständnis des Programmherstellers im Internet of Things nutzen? Der folgende Beitrag geht dieser Frage aus einer urheberrechtlichen Perspektive nach.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Der selbstfüllende Kühlschrank
- 2. Formen der Nutzung des ERP
- 2.1. Direkte Nutzung
- 2.2. Indirekte Nutzung
- 2.3. Nutzung im IoT
- 3. Nutzungsrechte
- 3.1. Das Urheberrecht als Ausschliesslichkeitsrecht
- 3.2. Recht auf öffentliches Zugänglichmachen
- 3.3. Vervielfältigungsrecht
- 4. Nutzungsarten
- 4.1. Was sind Nutzungsarten?
- 4.2. Wann liegt eine Nutzungsart vor?
- 4.3. Nutzungsarten beim Gebrauch des ERP?
- 4.3.1. Nutzungsart und Named User
- 4.3.2. Nutzungsart und indirekte Nutzung
- 4.3.3. Nutzungsart und indirekte Nutzung im IoT
- 5. Schrankenbestimmungen
- 5.1. Allgemeines
- 5.2. Gebrauchsrecht
- 5.2.1. Voraussetzungen
- 5.2.2. Unterschied zur EU-Richtlinie für den Schutz von Computerprogrammen
- 5.2.3. Inhalt des Gebrauchsrechts gemäss Art. 12 Abs. 2 URG
- 5.3. Gesetzliches Gebrauchsrecht und indirekte Nutzung bei IoT
- 6. Vertragliche Vereinbarungen
- 6.1. Vertragliche Vereinbarung bei eigener Nutzungsart
- 6.2. Vertragliche Vereinbarung, wenn keine Nutzungsart besteht
- 7. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare