Zürcher Obergericht muss ungenügende Protokolle nachbessern
BGer – Das Bundesgericht hat das Urteil gegen einen mutmasslichen Kokainhändler aufgehoben, weil bei der Abschrift und Übersetzung von einigen abgehörten Gesprächen die Protokollierungsvorschriften nicht eingehalten wurden. Das Obergericht Zürich verurteilte den heute 57-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. (Urteil 6B_403/2018)
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