Arbeitszeit: Revision einer Verordnung zum Arbeitsgesetz
Der Bundesrat hat am 13. Februar 2019 der Einführung einer neuen Sonderbestimmung für Personal mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik zugestimmt. Gleichzeitig hat er entschieden, die geltende Bestimmung für Angestellte in Gastbetrieben zu lockern. Die revidierte Verordnung tritt am 1. April 2019 in Kraft.
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