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Das Institutionelle Abkommen und die Unionsbürgerrichtlinie

Astrid Epiney
Astrid Epiney
Sian Affolter
Sian Affolter
Rechtsgebiete:

Europarecht, Bilaterale Abkommen CH-EU

Zitiervorschlag: Astrid Epiney / Sian Affolter, Das Institutionelle Abkommen und die Unionsbürgerrichtlinie, in: Jusletter 11. März 2019

Am 7. Dezember 2018 veröffentlichte der Bundesrat den Entwurf des Institutionellen Abkommens Schweiz – EU (InstA). Seitdem werden diverse Aspekte des InstA intensiv diskutiert, wobei u.a. die Frage nach der Relevanz der Unionsbürgerrichtlinie breiten Raum einnimmt. Nachfolgend werden einerseits die mit dieser einhergehenden Modifikationen skizziert und andererseits wird aus rechtlicher Sicht analysiert, ob und ggf. inwieweit die Unionsbürgerrichtlinie auf der Grundlage des InstA von der Pflicht zur im Entwurf grundsätzlich vorgesehenen dynamischen Übernahme weiterentwickelten EU-Rechts erfasst ist bzw. welche rechtliche Tragweite dem InstA diesbezüglich zukommt.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Die Unionsbürgerrichtlinie als Weiterentwicklung des Freizügigkeitsrechts – ein Überblick
    • 1. Zur Tragweite der RL 2004/38
    • 2. Die Rechtslage nach der RL 2004/38 und dem FZA im Vergleich
  • III. Unionsbürgerrichtlinie und InstA: keine Pflicht zur Übernahme
    • 1. Die RL 2004/38 zwischen Freizügigkeitsrechten und Unionsbürgerschaft
      • a. Zur Rechtslage im EWR
      • b. Die Neuerungen der RL 2004/38: nur eine teilweise Weiterentwicklung des dem FZA zugrundeliegenden unionsrechtlichen Besitzstands
    • 2. Zum «Übernahmemechanismus» des InstA – unter besonderer Berücksichtigung des Anhangs I FZA und der RL 2004/38
    • 3. Zur Streitbeilegung
  • IV. Fazit
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