DNA-Profil bei Diebstahl-Verdacht zulässig
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerden von drei Frauen abgewiesen, die sich gegen die Erstellung eines DNA-Profils durch die Stadtpolizei Zürich wehrten. Die Mutter und ihre beiden volljährigen Töchter werden verdächtigt, Diebstähle und weitere Delikte begangen zu haben. (Urteile 1B_13/2019, 1B_14/2019 und 1B_15/2019)
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