Für ein Verbot von Snus fehlt eine gesetzliche Grundlage
BGer – Für das Verbot von Oraltabak Snus, wie es der Bundesrat in der Tabakverordnung erlassen hat, fehlt eine gesetzliche Grundlage. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde einer Handelsgesellschaft für Tabakwaren gutgeheissen. (Urteil 2C_718/2018)
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