Strafrechtliche Landesverweisung von EU-Bürgern und FZA
BGer – Das Bundesgericht äussert sich vertieft zum Verhältnis der strafrechtlichen Landesverweisung von EU-Bürgern und dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) zwischen der Schweiz und den Staaten der Europäischen Union (EU). Einschränkungen der Personenfreizügigkeit, wie sie das primär wirtschaftsrechtlich motivierte FZA unter anderem aus Gründen der öffentlichen Ordnung vorsieht, sind im Strafrecht nicht eng auszulegen, sondern gemäss dem Wortsinn der fraglichen Bestimmung des FZA. (Urteil 6B_378/2018)
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