Eingeschränkte Rechte bei Eintrag im Hooligan-Register bestätigt
BVGer – Drei Eishockey-Fans beantragten die Streichung ihrer Daten im Hooligan-Register (Hoogan), solange die strafrechtlichen Verfahren gegen sie nicht abgeschlossen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Begehren abgewiesen. (Urteile A-388/2018, A-1087/2018, A-1091/2018)
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