Aufhebung von IV-Rente: Keine Eingliederungsmassnahmen im Ausland
BGer – Ausländische Bezüger einer Schweizer Invalidenrente haben keinen Anspruch auf Wiedereingliederungsmassnahmen, wenn sie in der Schweiz keinen Wohnsitz haben und hier auch keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 9C_760/2018)
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