Waldeigentümer müssen für Räumung umgestürzter Bäume aufkommen
BGer – Die privaten Eigentümer eines Waldstücks müssen die Kosten für die Räumung von zwei Bäumen bezahlen, die in Rapperswil-Jona SG auf eine Strasse gefallen sind. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_560/2019)
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