Grossratswahl im Kanton Graubünden nach Majorzverfahren
BGer – Das derzeit geltende Majorzverfahren für die Wahl des Grossen Rates im Kanton Graubünden ist zum grossen Teil, aber nicht in allen Belangen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar. Vor der Bundesverfassung nicht standzuhalten vermag die Anwendung des Mehrheitswahlverfahrens im kleinsten Wahlkreis Avers und in den sechs bevölkerungsreichsten Wahlkreisen Chur, Fünf Dörfer, Oberengadin, Rhäzüns, Davos und Ilanz. Das Bundesgericht heisst die von mehreren Privatpersonen und Parteien erhobene Beschwerde teilweise gut. (Urteil 1C_495/2017)
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