GPS-Ortungssystem – Verwaltungsgericht Lüneburg
GPS-Ortungssysteme bei Fahrzeugen ermöglichen zwar eine Ortung der Fahrzeuge und im Arbeitskontext können die Fahrzeugpositionen auch für die Disposition von Vorteil sein. Sie erlauben es aber auch in einem gewissen Umfang, den Fahrer zu überwachen. Können Fahrzeuge privat genutzt werden, ist eine ununterbrochene Ortung der Fahrzeuge deshalb nicht mehr zulässig.
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