Zuständigkeit bei ambulanten Leistungspauschalen
BVGer – Ambulante Leistungspauschalen mit schweizweiter Geltung sind durch den Bundesrat zu genehmigen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und bestätigt damit einen Beschluss des Thurgauer Regierungsrates, der nicht auf ein entsprechendes Gesuch im Bereich der Augenchirurgie eingetreten ist. (Urteil C-5123/2018)
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