Versuchte sexuelle Handlung: Bundesgericht stützt Verurteilung
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines 40-jährigen Mannes abgewiesen, der wegen versuchter sexueller Handlung mit einem Kind verurteilt wurde. Der Mann hatte sich mit einem Teenager zum Masturbieren verabredet. Dieser war jedoch ein verdeckter Ermittler. (Urteil 6B_506/2019)
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