Beschwerde gegen Hochspannungsleitung Chamoson-Chippis abgewiesen
BVGer – Die Arbeiten für die Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis im Unterwallis müssen nicht unterbrochen werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und die Beschwerde von Privatpersonen sowie von den Gemeinden Grône und Chippis abgewiesen. (Urteil A-1049/2019)
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