Totalrevidiertes Bundesgesetz SIRG tritt Anfang 2020 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2019 beschlossen, das totalrevidierte Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIRG) auf den 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) erhält damit schlankere Strukturen. Die rechtliche Stellung und die Aufgaben des Instituts bleiben dieselben.
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