Landesweite Kontrolle der Mobilfunkanlagen-Emissionen
BGer – Das Bundesamt für Umwelt muss sicherstellen, dass die Strahlenschutz-Grenzwerte von Mobilfunkantennen landesweit respektiert werden. Das verlangt das Bundesgericht und will damit sicherstellen, dass die Qualitätssicherung der Mobilfunkbetreiber ordnungsgemäss funktioniert. (Urteil 1C_97/2018)
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