Strenge Grenzwerte stärken den Gewässerschutz
Pestizide und andere Mikroverunreinigungen können das Trinkwasser verunreinigen und die Lebewesen im Wasser schädigen. Das UVEK will die Gewässer besser schützen. Es hat dazu die Gewässerschutzverordnung angepasst. Wie bisher dürfen Pestizide in allen Bächen, Flüssen und Seen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, den Grenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten. Für 12 Pestizide, die für Wasserlebewesen besonders problematisch sind, führt die Verordnung zusätzlich strengere Grenzwerte ein. Erstmals werden auch für drei Arzneimittel Grenzwerte festgelegt. Die revidierte Gewässerschutzverordnung tritt am 1. April 2020 in Kraft.
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