Survol du nouveau régime applicable aux actions au porteur
Dieser Beitrag stellt die neuen Regelungen bezüglich Inhaberaktien vor, die am 1. November 2019 in Kraft getreten sind. Die Autoren ermitteln zuerst, in welchen Fällen Inhaberaktien (Art. 622 Abs.1bis OR) angesichts der vom Gesetzgeber angestrebten Transparenzziele emittiert werden können, insbesondere mit Blick auf die Melde- (Art.697i aOR) oder Angabepflicht (Art. 120 FinfraG) des Aktionärs. Anschliessend befassen sie sich mit dem Schicksal der bereits vor der Gesetzesänderung bestehenden Inhaberaktien und im Speziellen mit der Problematik ihrer Umwandlung in Namensaktien, wie sie im Übergangsregime vorgesehen ist (Art. 4 ff. UeB OR). (el)
Table des matières
- I. Introduction
- II. Les actions au porteur encore admissibles selon le nouveau droit
- A. La problématique
- B. Les actions au porteur d’une société qui a des titres de participation cotés en bourse
- C. Les actions au porteur émises sous forme de titres intermédiés
- III. Le sort des actions au porteur émises avant le 1er novembre 2019
- IV. Conclusions
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