Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde von Nestlé ein
BGer – Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Nahrungsmittelkonzerns Nestlé im Mobbing-Fall gegen eine frühere Kaderfrau nicht eingetreten. Wie das Waadtländer Kantonsgericht im Januar 2020 entschied, geht die Sache zur Bemessung des Schadenersatzes an das erstinstanzliche Gericht zurück. (Urteil 4A_96/2020)
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