Die Revision des bäuerlichen Bodenrechts, Botschaft AP 2022+
Die Revision des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) gemäss Entwurf und Botschaft zur Agrarpolitik 2022+ vom 12. Februar 2020 – Eine erste Beurteilung
Am 12. Februar 2020 hat der Bundesrat das Reformpaket Agrarpolitik 2022+ vorgestellt (Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022, AP22+). Dieses sieht auch Änderungen beim Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) vor. Das Gesetz soll insbesondere mit Bestimmungen zu den juristischen Personen und einem gesetzlichen Vorkaufsrecht für Ehegatten ergänzt werden. Die Anforderungen an die Selbstbewirtschaftung sollen materiell verschärft und die Bestimmungen zur Belastungsgrenze gelockert werden. Der Autor nimmt eine erste Einschätzung der neuen Bestimmungen vor und weist auf punktuellen Korrekturbedarf hin.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 1.1. Reformpaket Agrarpolitik 2022+
- 1.2. Vorentwurf vom 14. November 2018
- 2. Revisionspunkte im BGBB
- 2.1. Kernpunkte der Revision
- 2.2. Zweckartikel (Art. 1 E-BGBB)
- 2.3. Neue Bestimmungen zu den juristischen Personen (Art. 3, 9a, 61, 62 E-BGBB)
- 2.3.1. Die Mehrheitsbeteiligung an einer juristischen Person (Art. 3 Abs. 5 E-BGBB)
- 2.3.2. Wertbestimmung (Art. 3 Abs. 5 E-BGBB)
- 2.3.3. Selbstbewirtschaftung durch juristische Personen (Art. 9a E-BGBB)
- 2.3.4. Holdingstrukturen
- 2.3.5. Konzerne, Stiftungen und Vereine
- 2.3.6. Bewilligungspflicht beim Erwerb von Anteilsrechten (Art. 61 und Art. 62 E-BGBB)
- 2.4. Anforderungen an die Selbstbewirtschaftung natürlicher Personen (Art. 9 E-BGBB)
- 2.5. Ertragswert und Erhöhung Anrechnungswert (Art. 10, Art. 84 lit. b und Art. 18 E-BGBB)
- 2.5.1. Ertragswert und besondere Erhöhungsgründe für Anrechnungswert
- 2.5.2. Fehlende Koordination mit den gesetzlichen Vorkaufsrechten
- 2.5.3. Fehlende Koordination mit dem Ehegüterrecht
- 2.6. Abzug von Steuern und Abgaben beim Gewinnanspruch (Art. 31 E-BGBB)
- 2.7. Vorkaufsrecht des Ehegatten am landwirtschaftlichen Gewerbe (Art. 42 E-BGBB)
- 2.7.1. Vorkaufsrecht des Ehegatten im früheren Recht (EGG)
- 2.7.2. Vorkaufsrechte und Rangfolge
- 2.7.3. Vorkaufsfall und erweiterter Vorkaufsfall
- 2.7.4. Objekt des Vorkaufsrechts: landwirtschaftliches Gewerbe und Betriebsinventar
- 2.7.5. Weitere Bestimmungen zum Vorkaufsrecht des Ehegatten
- 2.7.6. Vorkaufsberechtigte und zeitliche Geltung
- 2.7.7. Verhältnis zum Ehegüterrecht
- 2.7.8. Verhältnis zum Erbrecht
- 2.7.9. Vertraglicher Verzicht auf das Vorkaufsrecht
- 2.8. Ausnahme vom Realteilungs- und Zerstückelungsverbot beim Baurecht (Art. 60 E-BGBB)
- 2.9. Befristung der Erwerbsbewilligung (Art. 61 Abs. 4 E-BGBB)
- 2.10. Widerruf von Bewilligungen (Art. 71 E-BGBB)
- 2.11. Lockerung der Bestimmungen zur Belastungsgrenze (Art. 73 ff. E-BGBB)
- 2.11.1. Geltendes Recht
- 2.11.2. Sicherung des Gewinnanspruchs des Ehegatten
- 2.11.3. Durch Banken und Versicherungen gewährte grundpfandgesicherte Darlehen
- 2.12. Erweiterung Feststellungsverfahren (Art. 84 lit. b. E-BGBB)
- 3. Würdigung der Vorlage
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