Zur Zukunft des strafrechtlichen Untersuchungsverfahrens
Aktuelle Entwicklungen in der Digitalisierung aufgezeigt am Beispiel des aussergewöhnlichen Todesfalls
Dank der Digitalisierung und weiteren technischen Fortschritten stehen den Untersuchungsbehörden neue Hilfsmittel zur Aufklärung von Straftaten zur Verfügung. Beispiele dafür sind die Virtopsy, genetische Untersuchungen zur Klärung der Todesursache und zur Identifizierung der beteiligten Personen sowie 3D-Nachbildungen des Tatumfelds zur Begehung des Tatortes mittels Virtual Reality Brillen. Nach den Erläuterungen zum derzeitigen Vorgehen in aussergewöhnlichen Todesfällen berichten die Autorinnen und der Autor, wie das strafrechtliche Untersuchungsverfahren eines aussergewöhnlichen Todesfalls mit diesen neuen Methoden aussehen könnte.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Der aussergewöhnliche Todesfall
- 2.1. Natürlicher, nicht-natürlicher und unklarer Todeseintritt
- 2.2. Legalinspektion
- 2.3. Obduktion
- 2.3.1. Anordnung und Inhalt der Obduktion
- 2.3.2. Digitalisierung im Zusammenhang mit der Obduktion
- 3. Genetik im Untersuchungsverfahren
- 3.1. Die Genetik des Opfers
- 3.1.1. Genetische Untersuchung zur Ermittlung der Todesursache
- 3.1.2. Genetische Untersuchung zur Identifizierung unbekannter verstorbener Personen
- 3.2. Die Genetik des Täters
- 4. Fokus auf Technik und Digitalisierung
- 4.1. Die DNA am Tatort
- 4.2. Tatumstände mittels 3D-Vermessung erfassen
- 4.3. Strafprozessuale Überlegungen
- 4.3.1. Beweiswürdigung
- 4.3.2. Rekonstruktionen durch Zeugen und das Verhältnis zur Realität
- 5. Fazit
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