Gesetzliche Verjährungsfrist im Strafverfahren SK.2019.45
BStGer – Am Montag den 27. April 2020 ist die gesetzliche Verjährungsfrist für die eingeklagten Straftaten betreffend Zahlungen im Vorfeld der Fussball-WM 2006 in Deutschland abgelaufen. Das Strafverfahren im Zusammenhang mit Zahlungen im Vorfeld der Fussball-WM 2006 wurde von der Bundesanwaltschaft vor bald fünf Jahren eröffnet. Das Bundesstrafgericht ist seit August 2019 mit der Anklage befasst und hat seither auch angesichts der anstehenden Verjährungsfrist, wie die nachfolgend dargelegten Verfahrensschritte aufzeigen, zeitgerecht gehandelt. (Urteil SK.2019.45)
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