Das Kollektivanlagenrecht im Lichte der neuen Finanzmarktarchitektur
Unter besonderer Berücksichtigung der europäischen Rechtsordnung
Das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene FIDLEG- und FINIG-Reformpaket, womit (in inhaltlicher Hinsicht) unter anderem die Äquivalenz zum EU-Recht sichergestellt werden soll(te), hat die horizontale Architektur der schweizerischen Finanzmarktregulierung erweitert. Gleichzeitig hat die neue Architektur auch zahlreiche Änderungen im Schweizer Kollektivanlagenrecht bewirkt. Im vorliegenden Beitrag untersuchen die Autoren die einzelnen Neuerungen vor dem Hintergrund des Einflusses der europäischen Rechtsordnung.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Rechtsgrundlagen des Kollektivanlagenrechts
- A. Schweiz
- 1. Entwicklung
- a. Allgemein
- b. Verwalter von Kollektivvermögen im Besonderen
- 2. Neuerungen
- a. FINIG
- b. FIDLEG
- c. KAG
- B. EU-Rechtsrahmen
- 1. UCITSD
- 2. AIFMD
- 3. MiFID II
- C. Vergleich
- III. Ausgewählte kollektivanlagenrechtliche Regulierungsaspekte
- A. Vertrieb
- 1. Schweiz
- a. Vom Vertrieb zum Anbieten
- b. Anbieten vs. Finanzdienstleistung
- 2. EU
- a. Vertrieb gemäss UCITSD
- b. Vertrieb gemäss AIFMD
- c. Vertrieb gemäss MiFID II
- d. Vertrieb gemäss Prospekt-VO
- 3. Vergleich
- B. Kundensegmentierung
- 1. Schweiz
- a. Zusammenspiel von KAG und FIDLEG
- b. Liberalisierungen im Kollektivanlagenrecht
- 2. EU
- 3. Vergleich
- C. Verhaltenspflichten
- 1. Schweiz
- a. Verhaltenspflichten nach aKAG
- b. Verhaltenspflichten gemäss KAG und FIDLEG
- i. FIDLEG
- ii. RevKAG
- 2. EU
- 3. Vergleich
- D. Publizitätspflichten
- 1. Schweiz
- a. Allgemeine Neuerungen gemäss FIDLEG
- b. Kollektivanlagenrechtliche Publizitätspflichten
- i. Prospektpflichten
- ii. Basisinformationsblatt
- 2. EU
- a. UCITSD
- b. AIFMD
- c. Basisinformationsblatt
- d. Prospekt-VO
- 3. Vergleich
- IV. Schlussbetrachtungen
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