Mehr Schutz für Mitglieder der Bundesversammlung
Mitglieder der Bundesversammlung sollen künftig noch besser geschützt werden können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2020 beschlossen, die aktualisierte Verordnung zum Schutz von Personen und Gebäuden in Bundesverantwortung auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen. Damit werden vor allem Zuständigkeiten präzisiert und für einzelne neue Aufgaben rechtliche Grundlagen geschaffen.
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