Kein neuer Vertrag für EDA-Delegierten wegen Limite von zehn Jahren
BVGer – Nach neun Missionen zwischen 2002 und 2018 muss sich ein Delegierter des Eidgenössisches Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) einen neuen Arbeitgeber suchen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Eine Bestimmung des Personalreglements besagt, dass befristete Engagements insgesamt maximal zehn Jahre dauern dürfen. (Urteil A-2658/2019)
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