Bedingte Geldstrafe für Ex-Geschäftsleiterin von Ausgleichskasse
BStGer – Die frühere Geschäftsführerin der Zentralen Ausgleichskasse (ZAS) in Genf hat ihre Beschwerde gegen den Strafbefehl der Bundesanwaltschaft zurückgezogen. Damit ist die Verurteilung wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Urkundenfälschung im Amt rechtskräftig. (Verfügung SK.2018.11)
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